Das Problem des Mangels an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere im Mietsektor, ist im Landkreis Garmisch-Partenkirchen aktueller denn je, zumal die zu besiedelnden Flächen aufgrund der topographischen Gegebenheiten knapp sind. Die Herausforderung bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, stellt die Landkreisgemeinden vor Schwierigkeiten. Viele Gemeinden haben keine eigenen Grundstücke zum Bebauen und aufgrund der aktuellen Bodenrichtwerte ist es schwierig, Grundstücke zu erwerben.
Das neue Regionalmanagement Projekt der Zugspitz Region GmbH wird mit intensiver Aufklärungsarbeit verbunden sein, um auch die Landkreisbevölkerung zu sensibilisieren, warum bezahlbarer Wohnraum essentiell für die Daseinsvorsorge ist. Die Kommunen benötigen indessen Strategien, um nachhaltig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Dies ist essenziell, um die Region einerseits touristisch attraktiv, und andererseits lebenswert für die einheimische Bevölkerung zu halten.
Der durchschnittliche Bodenrichtwert im Landkreis (für klassische Wohnlagen) ist mit 1.100 €/m² in 2022 gegenüber 1.078 €/m² in 2024 leicht rückläufig, ist damit aber nach wie vor einer der teuersten Landkreise in der Bundesrepublik.
Die prognostizierte Haushaltsentwicklung bis 2040 geht von einem Zuwachs von 43.800 auf 45.730 Haushalte (+4,4%) aus. Eine deutliche Steigerung wird vor allem bei Einpersonenhaushalten (+7,9%) festzustellen sein.
Für den Wohnungsbedarf bis 2040 bedeutet das, dass insgesamt rund 4.230 neue Wohnungen geschaffen werden müssen. Davon allein 2.890 bis zum Jahr 2030. Wenn man hier nicht auf alternative Wohnformen, neue Ideen der Nachverdichtung, andere Baustile oder ähnliche Instrumente zurückgreift, wird der Wohnraumbedarf nicht zu decken sein.
Im vergangen Jahr hat die Zugspitz Region GmbH für alle Gemeinden des Landkreises Garmisch-Partenkirchen einen qualifizierten Mietspiegel erstellen lassen. Dieser wird voraussichtlich ab Febraur 2025 veröffentlicht!
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie wird aus den üblichen Entgelten gebildet, die in einer Gemeinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder geändert worden sind.
Der Mietspiegel dient als Orientierungshilfe für ein faires Miteinander zwischen Mietern und Vermietern.
Carolina Zimmermann
Regionalmanagerin
Telefon: 08821 751-566
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